Nutzungsvertrag…Anspruch auf höchste Sicherheit

…..für Grundeigentümer……..Banken und Behörden

 

Nicht jeder Windpark ist gleich! Das trifft auf die technischen als auch örtlichen Gegebenheiten zu, im Besonderen sind es die Menschen die in jedes Projekt individuell eingebunden werden möchten. Wir wollen uns keinesfalls nur als der „Investor“ aus Deutschland bezeichnen lassen, der nur die „hohen“ Förderungen abschöpfen möchte, sondern als Partner für die Region. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen die Zukunft und großen Herausforderungen der Energieversorgung sicherstellen. Wovon wir uns deutlich von großen Investoren unterscheiden. Ginge es hier nur um Profit, gäbe es andere Möglichkeiten Rendite zu machen.

 

Noch nie waren die Chancen so groß…..,

die Energieversorgung neu zu gestalten! Und die Abhängigkeit von fossilen Energien und den damit volkswirtschaftlichen Wahnsinn zu verändern! Was unsere tägliche…und eigentliche Motivation beschreibt!

Diejenigen die uns als unseriös bezeichnen, verkennen die Chancen für sich und ihrer Umwelt, wir nehmen es mit bedauern zur Kenntnis! Wir sind sicher, dass sich die Proteste ähnlich wie beim ersten großen Wasserkraftwerk in Lambach, an denen fast unser Landeshauptmann gescheitert wäre, in ein paar Jahren als wertlos darstellen werden. Sollten wir jemals das 10 jährige Jubiläum feiern können, möchten dann die Gegner von einst, wieder in der ersten Reihe stehen.

 

Zum Nutzungsvertrag….,

dieser bildet zwischen Grundeigentümern, Banken, Versicherungen und Gemeinden und uns als Projektbetreiber… die Basis und das Regelwerk… von der Planung bis zum Rückbau der Windenergieanlagen.

Die regionalen Interessen frühzeitig mit einzubinden und im Konsens weiter zu entwickeln, entspricht unserem Leitbild. Viele Akteure aus der Region und aus der Gemeinde haben dazu beigetragen, dass ein Nutzungsvertrag gestaltet worden ist, der für die Region aus der Region entstanden ist. Im Einzelnen regelt der Vertrag, die Errichtung und Betrieb, die Grundbücherliche Sicherstellung, die Vertragslaufzeit, die Nutzungsentschädigung, die Haftung, die Pflichten des Betreibers, die der Grundeigentümer, die Rechtsnachfolge, und schließlich die Beendigung des Vertrages. Die Zielsetzung, eine größtmögliche Sicherheit und trotzdem Transparenz zu erhalten, war eines der schwierigsten Aufgaben überhaupt, die uns letztendlich und nur gemeinsam sehr gut gelungen ist. Wir bedanken uns besonders bei den Vorstandmitgliedern der Agrargemeinschaft Miesenwald für die viele Zeit, die sie zusätzlich neben ihren beruflichen Tätigkeiten aufgebracht haben. Aber auch bei den berufständischen Vertretern der Landwirtschaftskammern und deren Rechtsabteilungen. DANKE AN ALLE AKTEURE!

 

 

Grundsätzliches zum Nutzungsvertrag…

 

Status quo….

dem Grundeigentümer entstehen keine Kosten, er übernimmt keinerlei Gewährleistungen, keine Haftungen. Das Projekt befindet sich im Planungsstadium, die Windkraftanlagen sind nach ihrer Art, dem genauen Errichtungsort, den Zu- und Abfahrtswegen, den notwendigen Zusatzeinrichtungen von den Auflagen der genehmigungspflichtigen Behörden abhängig.

 

Im Wesentlichen sind es die nachfolgenden Vertragsbedingungen die oft im Gespräch sind…

 

Haftungsansprüche…Gewährleistungen..

der Projektbetreiber steht unter ständiger Kontrolle von Banken und Behörden. Eine Bank wird die Finanzierungen nur übernehmen, wenn sie von deren Wirtschaftlichkeit des Projektes überzeugt werden konnte. Das beinhaltet, dass sämtliche betriebswirtschaftlichen Berechnungen von unabhängigen Gutachtern hoch und runter gerechnet werden. Und nicht von den besten sondern von den schlechtesten Szenarien wird ausgegangen. Der sogenannte Stresstest findet bereits hier Anwendung! Nicht die Höhe der Förderungen, Schwachwindregion oder nicht, Leistungsdichte oder Vollaststunden geben hier Ton an, sondern das Ergebnis zählt!

Eine Betriebsgenehmigung wird von Behörden nur erteilt, wenn sämtliche Nachweise und gesetzliche Verpflichtungen vom Betreiber erbracht werden. Diese müssen ständig nachgewiesen und gemäß der aktuellen Gesetzgebung ergänzt werden. Kein Spatenstich wird ohne Erfüllung dieser Auflagen erfolgen können!

 

Die Rechtsnachfolge…

sollten wir in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so haben Rechtsnachfolger sämtliche Vertragsbestandteile zu übernehmen. In diesem Punkt achten finanzierende Banken auf die Bedingungen, denn auch eine Bank hat gegenüber ihren Geldgebern eine hohe Verantwortung! Was letztendlich auch eine Absicherung für ALLE ist, die sich am Projekt beteiligen möchten.

 

Rückbauversicherung….

vor dem ersten Spatenstich muss zur Sicherstellung aller wie auch immer gearteten Ansprüche, eine Bankbürgschaft eines österreichischen oder deutschen Kreditinstitutes für sämtliche entstehenden Rückbaukosten zuzüglich zweier Jahresnutzungsentschädigungen nachgewiesen und ausgehändigt werden. Die oft erwähnte Annahme, dass bei einer Insolvenz des Betreibers oder nicht mehr benötigte Windkraftanlagen einfach in der Landschaft zurückgelassen werden, ist falsch und von Windkraftgegnern eine völlig unangemessene Behauptung!

 

Das Land braucht Energie, natürlich aus der Region….

 

 

Hier finden Sie uns:

Wind & Energieverbund Schaumburg

GmbH & Co.KG

Mühlenstr.60

D-31698 Lindhorst

 

Tel.+49(0)5725 7064221

Fax+49(0)5725 7069177

 

aus Österreich als Inlandsgespräch

Tel. 0676-7443876